Die Mitgliederversammlung findet am 7. März 2025 im Stadthaus in Hessisch Oldendorf (Weserstraße 6) statt. Beginn ist um 18:00 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Tagesordnung
4. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2024 (verlesen auf Wunsch)
5. Rechenschaftsbericht des Vorstandsgremiums mit Aussprache für 2024
6. Bericht der Kassenprüfer für 2024
7. Entlastung des Vorstandsgremiums für 2024
8. Bericht der Arbeitsgruppenleiter mit Aussprache
9. Behandlung und Beschlussfassung von Anträgen
10. Wahl der Delegierten zur Landesvertreterversammlung 2025
11. Bestätigung von Beiratsmitgliedern
12. Neufassung der Satzung (die neue Satzung befindet sich in der Anlage)
13. Neuwahl des Vorstandes gemäß neuer Satzung
14. Verschiedenes
Zu TOP 12 Neufassung der Satzung ist noch Folgendes hinzuzufügen:
Die NABU-Bundesvertreterversammlung hat im November 2017 und im November 2022 Änderungen in der Satzung des Bundesverbandes beschlossen. Laut § 25 der aktuellen Bundessatzung müssen sämtliche Untergliederungen ihre Satzung bis zum 31.12.2025 an die des Bundesverbandes anpassen. Für diese Anpassung wurde eine entsprechende Mustersatzung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Abgleichs mit der bisherigen Satzung vom NABU Hameln-Hessisch Oldendorf-Aerzen e.V. wurde sehr deutlich, dass die Mustersatzung eine bessere thematische Zusammenfassung von Regelungen verfolgt und somit die Satzung leichter anwendbar wäre. Eine Satzungsänderung hat sich daher nicht angeboten. Der Vorstand hat sich für eine komplette Neufassung auf Basis der NABU-Mustersatzung entschieden.
Die vollständige Neufassung der Satzung samt Erläuterungen befindet sich in der Anlage.
Anträge zur Tagesordnung müssen bis zum 27. Februar 2025 schriftlich beim
ersten Vorsitzenden eingereicht werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Mit umweltfreundlichen Grüßen
Oliver Nacke
NABU-Vorsitzender